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KG, 23.09.2010 - 22 U 196/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- KG, 22.12.2015 - 4 U 129/13
Insolvenz einer Grundstücks-Fonds-Gesellschaft bürgerlichen Recht: …
Deshalb ist auch die von den Beklagten herangezogene Entscheidung des Kammergerichts vom 23. September 2010 - 22 U 196/09 (nach juris) nicht einschlägig. - VG Berlin, 23.08.2013 - 27 K 159.13
Finanzverwaltung muss Auskunft geben
Eine Anwendung der Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage auf die Bürgschaft kommt deshalb nur insoweit in Betracht, als Umstände außerhalb des Bürgschaftsrisikos zur Geschäftsgrundlage gemacht wurden (BGH…, Urteil vom 17. März 1994 - IX ZR 174/93 -, juris Rn. 16 m.w.N.; KG, Urteil vom 23. September 2010 - 22 U 196/09 -, S. 6 f. des amtlichen Abdrucks). - KG, 02.06.2015 - 6 U 34/13
Rückbürgschaft: Vertragsanpassung wegen Wegfalls der Anschlussförderung im …
Die Klägerin hält im Übrigen für gerichtlich geklärt, dass die Vorstellung einer Anschlussförderung Geschäftsgrundlage für die Begrenzung der Haftung des Beklagten als Rückbürge sei und beruft sich dafür auf ein Urteil des Kammergerichts vom 23.09.2009 (- 22 U 196/09 -, juris,) das zu einer im Jahr 1986 von ihr gewährten Rückbürgschaft ergangen ist, die sie gegenüber dem Beklagten, der sich als Direktbürge verpflichtet hatte, übernommen hatte.